(Bei der Wahl auf eine bestimmte Leihwaffe fragen Sie bitte telefonisch an, ob diese Waffe auch zu Ihrem Termin zur Verfügung steht.)
Hinweis: Alle Waffen mit Selbstladefunktion sind ausnahmslos halbautomatische Schusswaffen nach dem BundesWaffG und können nicht voll-automatisch schiessen.
*: Alle Waffen im Kal.: .22 lr dürfen laut Waffengesetz bei uns von Personen geschossen werden, die das 14 Lebensjahr vollendet haben; mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten (anwesend oder schriftlich) und unter unserer Aufsicht (nachgewiesen für Kinder- und Jugendarbeit). Da gilt auch für die Bockdoppelflinte im Kal.: 12/70 z.B. für die Klappfallanlage!